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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Papierwaren der EWS GmbH

§ 1 Geltung

1. Die nachstehenden AGB finden Anwendung auf alle gegen­wärtigen und zukünftigen Angebote und Verträge mit Papierwaren der EWS GmbH. Sie gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB.

2. Die AGB des Käufers werden in Gänze nicht aner­kannt. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren AGB abweichender Bedingungen des Käufers die Lieferung vorbehaltlos aus­führen.

3. Unsere Mitarbeiter sind nicht befugt, mündliche Vereinbarungen zu treffen oder Zusicherungen abzugeben, die von diesen AGB abweichen. Vielmehr bedarf es dazu ei­ner von vertretungsberechtigten Personen rechtswirksam unterzeichneten Erklärung.

4. Der Kunde darf seine gegen uns gerichte­ten Ansprüche nur nach unserer vorherigen und ausdrücklichen Zustimmung an Dritte abtreten.

5. Wir können unsere AGB einseitig ändern, wenn dies aufgrund von Gesetzes- oder Recht­sprechungsänderungen oder aufgrund von Veränderungen der wirtschaftlichen Ver­hältnisse erforderlich erscheint. Im Falle ei­ner solche Änderung werden wir den Kun­den mit einer Frist von wenigstens zwei Wo­chen über die Änderung in Kenntnis setzen und ihm eine angemessene Frist von eben­falls wenigstens zwei Wochen gewähren, dieser Änderung zu widersprechen und ihn darauf hinweisen, dass erst nach widerspruchlosem Ablauf dieser Frist die geän­derten AGB Anwendung finden.

 

§ 2 Datenschutz

1. Bezüglich der Datenverarbeitung und -nutzung verweisen wir auf die Datenschutzerklärungen, Homepage Bereich „Daten­schutz“ der EWS GmbH.

 

§ 3 Angebot und Vertragsschluss

1. Ein Vertrag kommt, vorbehaltlich abwei­chender Vereinbarungen, erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Lieferung der Leistung zu­stande. Für den Vertragsinhalt / Leistungsumfang, ist allein un­sere Auftragsbestätigung maßgebend. Ver­tragsänderungen bedür­fen der schriftlichen Bestätigung.

2. Stimmen wir ausdrücklich der Aufhebung eines verbindlich erteilten Auftrages zu, ist der Kunde verpflichtet 10 % der Auftrags­summe an uns zu zahlen. Dies gilt auch dann, wenn wir bei der Aufhe­bung nicht ausdrücklich darauf hinweisen.

 

§ 4 Preise und Zahlung

1. Vorbehaltlich abweichender Vereinba­rung gelten unsere Preise, bei isolierten Speditionsleistungen die unserer Frachtpreisliste in der jeweils bei Auf­tragsannahme gültigen Fassung als verein­bart. Die Preise gelten ab Lager zuzüglich Umsatzsteuer.

2. Für alle per Lkw ausgeführten Lieferun­gen berechnen wir eine gewichtsabhängige Logistikpauschale. Ihre Höhe ergibt sich aus unserer aktuellen Servicepreisliste.

3. Treten zwischen Vertragsabschluss und Lieferung Kostensteigerungen oder -senkungen für den Liefergegenstand, insbesondere aufgrund von Preisveränderungen unserer Vorlieferanten ein, sind wir berechtigt und im Falle von Senkungen verpflichtet, den Preis des jeweiligen Liefergegenstandes im Ausmaß der Erhöhung oder Senkung zu erhöhen oder zu senken. Beläuft sich die von uns geltend gemachte Preiserhöhung auf mehr als 5% des ursprünglichen Preises des Liefergegenstandes ist der Kunde berechtigt, innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt unserer Mitteilung über die Preisänderung vom Vertrag zurückzutreten.

4. Unsere Rechnungen werden, vorbehalt­lich abweichender Vereinbarungen, sofort fällig. Nach Eintritt der Fälligkeit erheben wir gemäß § 353 HGB für das Jahr Fälligkeitszin­sen in Höhe von 9 % bzw. ab Eintritt des Ver­zugs die gesetzlichen Verzugszinsen.

5. Die Aufrechnung mit oder die Zurückbehaltung von unseren Forderungen ist nur mit rechtskräftig festgestellten, unbestritte­nen oder solchen Forderungen zulässig, die in einem Gegenseitigkeitsverhältnis zu unserer Forderung stehen.

 

§ 5 Lieferfrist

1. Von uns bestätigte Liefertermine sind un­verbindlich, es sei denn, sie sind ausdrück­lich als verbindlich bezeichnet.

2. Beziehen wir die beauftragte Ware von Vorlieferanten, steht un­sere Lieferverpflichtung unter dem Vorbe­halt vollständiger, richtiger und rechtzeiti­ger Selbstbelieferung, es sei denn, die Nicht­belieferung oder Verzögerung ist von unverschuldet.

4. Bei Versand der Ware gilt die Lieferfrist als eingehalten, wenn die Ware zum verein­barten Zeitpunkt unser Lager verlässt oder die Versandbereitschaft dem Kunden angezeigt wurde, die Ware aber ohne unser Verschul­den nicht rechtzeitig abgesandt werden konnte. Die Lieferfrist verlängert sich ange­messen bei Vorliegen höherer Gewalt oder ähnlichen nicht von uns zu vertretenden Er­eignissen bei uns oder bei unseren Vorlieferanten.

 

§ 6 Lieferung

1. Wie in §3.1., Gültigkeit der Auftragsbestätigung, ist Lieferung ab Lager vereinbart.

2. Bei Versand der Ware geht die Gefahr des Untergangs oder der Verschlechterung der Ware mit der Übergabe der Ware an den Spediteur, Frachtführer oder Beförderer bzw. mit Anzeige der Versandbereitschaft an den Kunden über, es sei denn, wir haben die Lieferung und Übergabe der Ware beim Kunden ausdrücklich zugesagt. Dies gilt auch bei Lieferung durch unseren Zufuhrdienst.

3. Erfolgt der Versand der Ware im Auftrag des Kunden, wird diese Sendung von uns nur auf dessen ausdrücklichen Wunsch und auf seine Kosten gegen Diebstahl, Bruch-, Trans­port-, Feuer- und Wasserschäden oder sons­tige versicherbare Risiken versichert.

4. Nach Ablauf der Lieferfrist sind wir zur vollständigen Lieferung berechtigt.

5. Abrufaufträge sind innerhalb von 3 Monaten ab­zunehmen.

6. Liegen bei dem Kunden die Voraussetzun­gen des Gläubigerverzugs vor, ist er ver­pflichtet, die Kosten der Einlagerung der Ware bei uns oder Dritten in Höhe von 5% des Nettorechnungsbetrages der zu lagern­den Gegenstände pro abgelaufenen Monat zu zahlen. Der Nachweis eines geringeren o­der höheren, infolge der Nichtabnahme ein­getretenen Schadens bleibt den Parteien vorbehalten.

7. Der Kunde ist verpflichtet, auch Teilliefe­rungen in zumutbarem Umfang entgegenzu­nehmen. Im Falle von Teillieferungen sind wir berechtigt, Teilzahlungen in entspre­chender Höhe zu verlangen. Er gerät auch dann in Annahmeverzug, wenn wir ihm die Teillieferung schriftlich anbieten und die sonstigen Voraussetzungen des Annahme­verzugs vorliegen.

8. Verpackungen nehmen wir im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften zurück und führen sie der Wiederverwertung bzw. fach­gerechten Entsorgung zu. Entsprechende Nachweise über unsere Teilnahme an einem bundesweiten Verpackungsrückführungs-system können bei unseren Verkaufsstellen angefordert werden.

 

§ 7 Beschaffenheit der Ware

1. Angaben zu unserer Ware sind reine Be­schaffenheitsangaben, es sei denn, sie wer­den ausdrücklich als Garantien bezeichnet.

2. Bei Papieren rich­tet sich die vereinbarte Beschaffenheit, vor­behaltlich abweichender Vereinbarung, nach dem technischen Teil der vom Verband Deutscher Papierfabriken e. V. empfohlenen „Allgemeinen Verkaufs-bedingungen für gra­phische Papiere und graphische Kartons zur drucktechnischen Anwendung“ (Bundesanzeiger 15.05.83 und 26.01.84). Darüberhinausgehende Bestimmun­gen der verbandsempfohle­nen Verkaufsbedingungen gelten nicht. Insbe­sondere gelten nicht als Mangel geringe Mengen-, Gewichts- und Maßabweichun­gen sowie geringe Abweichungen in Stoff, Reinheit, Farbe und Oberfläche, die inner­halb der handelsüblichen Gren­zen liegen.

 

§ 8 Mängelhaftung

1. Unsere Haftung für Mängel setzt voraus, dass der Kunde die Ware gemäß § 377 HGB unverzüglich geprüft und offensichtliche Mängel unverzüglich gerügt bzw. versteckte Mängel unverzüglich nach Entdeckung gel­tend gemacht hat. Die Mängelrüge ist schriftlich und unter Beifügung des an der Ware befindlichen Kontrollzettels an uns zu richten. Der Kunde verpflichtet sich, Proben der gerügten Ware bereitzuhalten und auf Anforderung zugänglich zu machen.

2. Bei rechtzeitiger und berechtigter Män­gelrüge darf eine Weiterverarbeitung der Ware nur mit unserer Zustimmung erfolgen. Mehrkosten, die dadurch entstehen, dass die gelieferte Ware nach Kenntnis des Man­gels an einen anderen Ort als den ursprüng­lichen Lieferort verbracht wurde, sind vom Käufer zu tragen, soweit die Verbringung nicht der Nacherfüllung dient.

3. Liegt ein Mangel der Ware vor, sind wir nach unserer Wahl zur Nacherfüllung durch Mangelbeseitigung oder durch Ersatzliefe­rung berechtigt.

4. Schlägt die von uns gewählte Nacherfül­lung fehl, ist sie dem Kunden unzumutbar, wird sie von uns endgültig verweigert oder verzögert sie sich über eine angemessene Frist hinaus aus Gründen, die wir zu vertre­ten haben, kann der Kunde, unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche, vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Mängel an Teillieferungen berech­tigen den Kunden nur dann, vom Ge­samtvertrag zurückzutreten, wenn die übri­gen Teillieferungen für ihn nachweislich nicht von Interesse sind.

5. Mängelansprüche, die nicht auf Scha­densersatz gerichtet sind, verjähren ein Monat nach Ablieferung.

6. Sofern wir im Rahmen des Unternehmer­rückgriffs zwingend haften, gelten vorrangig die Bestimmungen der §§ 478, 479 BGB.

7. Für Mängelansprüche, die auf Schadens­ersatz gerichtet sind, gilt zudem die Rege­lung des § 9 dieser AGB.

 

§ 9 Begrenzung von Schadensersatz­ansprüchen

1. Unsere Haftung für leicht fahrlässige Ver­letzungen von vertragswesentlichen Pflich­ten (d. h. Pflichten, deren Erfüllung die ord­nungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf, sowie Pflichten, bei deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefähr­det ist) durch uns und unsere Erfüllungsge­hilfen ist auf vertragstypisch vorhersehbare Schäden begrenzt. Bei leicht fahrlässiger Verletzung von nicht vertragswesentlichen Pflichten ist die Haftung — vorbehaltlich Nr. 3 — ausgeschlossen.

2. Schadensersatzansprüche wegen leicht fahrlässiger Pflichtverletzungen verjähren nach einem Jahr. Dies gilt nicht für Scha­densersatzansprüche wegen eines Mangels in den Fällen des § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB und des § 634 a Abs. 1 Nr. 2 BGB.

3. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -begrenzungen gelten nicht bei einer Verletzung von Garantien oder bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

4. Sofern wir oder unsere Erfüllungsgehilfen nach dem Produkthaftungsgesetz für durch Fehler eines Produkts verursachte Sach- o­der Personenschäden zwingend haften, gel­ten zudem vorrangig die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes. Für einen Innen­ausgleich nach § 5 Satz 2 Produkthaftungsgesetz bleibt es bei diesen Rege­lungen.

 

§ 10 Eigentumsvorbehalt

1. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Be­zahlung unserer Kaufpreisforderung sowie aller anderen uns gegen den Kunden zu­stehenden Forderungen unser Eigentum. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch dann bestehen, wenn einzelne unserer Forderun­gen in eine laufende Rechnung aufgenom­men werden und der Saldo gezogen und an­erkannt ist, und sichert sodann den Saldo.

2. Wird unsere Vorbehaltsware mit eigener Ware des Kunden oder mit fremder Vorbe­haltsware verbunden oder vermischt oder zusammen mit solcher Ware verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache oder an dem vermischten Be­stand im Verhältnis des Wertes unserer Vor­behaltsware zu dem der anderen Ware zur Zeit der Verbindung, Vermischung oder Ver­arbeitung. Auf die durch Verbindung, Vermi­schung oder Verarbeitung herbeigeführte Wertsteigerung erheben wir keinen An­spruch.

3. Die gemäß § 10 Nr. 2 in unserem Eigen­tum und die gemäß § 10 Nr. 3 in unserem Miteigentum stehende Ware sichert unsere Forderungen in gleicher Weise wie die von uns ursprünglich gelieferte Vorbehaltsware. Wir sind berechtigt, die Befugnis des Kun­den zur Verbindung, Vermischung oder Ver­arbeitung unserer Vorbehaltsware zu wider­rufen, wenn der Kunde uns gegenüber in Zahlungsverzug gerät.

 

§ 11 Schutzrechte

1. An allen Abbildungen, Zeichnungen, Be­rechnungen und sonstigen Unterlagen be­halten wir uns sämtliche Eigentums- und Ur­heberrechte vor. Sie dürfen Dritten nicht zu­gänglich gemacht werden, es sei denn, dass wir zuvor einer Weitergabe an Dritte aus­drücklich zugestimmt haben.

2. In dem Fall, dass der Liefergegenstand ein gewerbliches Schutzrecht oder Urheber­recht eines Dritten verletzt, sind wir berech­tigt, nach unserer Wahl und auf unsere Kos­ten den Liefergegenstand derart abzuän­dern oder auszutauschen, dass keine Rechte Dritter mehr verletzt werden, der Lieferge­genstand aber weiterhin die vertraglich ver­einbarten Funktionen erfüllt, oder dem Kun­den durch Abschluss eines Lizenzvertrages das Nutzungsrecht zu verschaffen. Gelingt uns dies innerhalb eines angemessenen Zeitraums nicht, ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kauf­preis angemessen zu mindern. Etwaige Schadensersatzansprüche des Kunden un­terliegen den Beschränkungen des § 9 die­ser AGB. Der Kunde wird uns unverzüglich schriftlich benachrichtigen, falls ihm gegenüber An­sprüche wegen der Verletzung solcher Rechte geltend gemacht werden.

3. Bei Rechtsverletzungen durch von uns ge­lieferter Produkte anderer Hersteller beste­hen Ansprüche gegen uns nach Maßgabe des § 11 nur, wenn die gerichtliche Durch­setzung der Ansprüche gegen die Hersteller und Vorlieferanten erfolglos war oder, bei­spielsweise aufgrund einer Insolvenz, aus­sichtslos ist.

 

§ 12 Schriftform, Gerichtsstand und anwendbares Recht

1. Sämtliche Vereinbarungen zwischen uns und dem Kunden, insbesondere Nebenabreden und Vertragsänderungen, sind schrift­lich zu vereinbaren. Die Schriftform gilt auch für Weisungen des Kunden.

2. Soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffent­lich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Mannheim Gerichtsstand. Wir sind jedoch berechtigt, auch am allgemei­nen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.

3. Für die gesamten Rechtsbeziehungen gilt ausschließlich deutsches Recht.

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